Ungewollte Schwangerschaft

Viele Frauen werden im Laufe ihres Lebens ein- oder auch mehrmals ungeplant schwanger. Wie es dann weiter gehen soll, muss jede Frau für sich entscheiden. Egal, ob Sie die Schwangerschaft austragen möchten, unsicher sind oder auch keine Möglichkeit sehen, ein Kind zu bekommen: wir sind eine staatlich anerkannte Beratungsstelle, an die Sie sich wenden können – allein, als Paar oder mit einer Begleitperson Ihres Vertrauens.

Wichtig ist zunächst zu wissen, dass Sie bis zur 12. Woche nach Entstehung der Schwangerschaft Zeit haben, sich zu entscheiden, ob Sie die Schwangerschaft austragen möchten oder nicht. Denn nach dem Gesetz ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zur diesem Zeitpunkt zwar rechtswidrig (§218 / 219 StGB), bleibt aber straffrei, wenn Sie festgelegte Bedingungen einhalten.

  • Haben Sie Gedanken, das Kind nicht austragen zu wollen?

    Reden Sie mit Ihrem Partner, mit Freunden und mit Menschen, die Sie kennen und denen Sie vertrauen.

    Außerdem können Sie ein Beratungsgespräch in unserer Beratungsstelle vereinbaren. Wir informieren Sie über alle rechtlichen Aspekte und über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten. Manchmal kann es hilfreich sein, mit einer außenstehenden Person Ihre Situation zu besprechen und das Für und Wider abzuwägen. Darüber zu reden, was die Schwangerschaft für Ihr Leben, Ihre Zukunft und Ihre Partnerschaft bedeutet bzw., was ein Kind bedeuten würde.

    Die Beratung möchte Sie darin unterstützen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Zur Entscheidungsfindung kann es  sehr nützlich und hilfreich sein, Ihren Partner oder eine andere Person Ihres Vertrauens in die Beratung mitzubringen. Die letztendliche Entscheidung über die Fortsetzung der Schwangerschaft liegt allerdings allein bei Ihnen als schwangere Frau.

  • Sie möchten die Schwangerschaft abbrechen?

    Vor einem Schwangerschaftsabbruch müssen Sie in einer anerkannten Beratungsstelle ein Gespräch führen, die so genannte Schwangerschafts- konfliktberatung. Es handelt sich hierbei um eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung. Über diese Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie der Ärztin oder dem Arzt vorlegen, die oder der den gewünschten Abbruch durchführt. Zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen mindestens drei Tage liegen.

    Auch wenn die Beratung gesetzlich vorgeschrieben ist, dient sie nicht dazu, Sie in Ihrer Entscheidung zu beeinflussen oder  Sie zu bevormunden. Die Beratung bietet Ihnen die Möglichkeit, über Ihre Gedanken und Ihre Situation zu sprechen, sich zu informieren und unter Berücksichtigung aller Aspekte zu einer eigenverantwortlichen Entscheidung zu gelangen.

    Im Beratungsgespräch  informieren wir  Sie über die verschiedenen Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs (medikamentöser und chirurgischer Abbruch), über die  Abläufe, die Kosten und die genaue Vorgehensweise. Wir beantworten alle Ihre Fragen zu diesem Thema. Wenn Sie bereits entschieden sind, akzeptieren wir diese Entscheidung und informieren Sie über das weitere Vorgehen. Am Ende der Beratung stellen wir die für einen Abbruch notwendige Beratungsbescheinigung aus.

  • Konfliktberatung für Männer

    Auch als Mann können Sie sich beraten lassen, wenn Ihre Partnerin ungeplant schwanger geworden ist. Abgesehen von der Möglichkeit eines gemeinsamen Gespräches  können Sie die Beratung auch alleine in Anspruch nehmen. Wenn Sie und Ihre Partnerin beispielsweise nicht einer Meinung sind, was die Fortsetzung der Schwangerschaft angeht. Oder wenn Sie Fragen haben, was auf Sie zukommt, wenn Ihre Partnerin ein Kind bekommt, dass Sie eventuell nicht möchten.

    Die ENTSCHEIDUNG für oder gegen die Fortsetzung der Schwangerschaft liegt aus rechtlicher Sicht (§ 218 / 219 StGB) aus guten Gründen allein bei der Frau. Diese Regelung führt bei einigen Männern zu Gefühlen von Ohnmacht und Ausgeliefert-Sein. Beratung kann in dieser Situation auch für Männer eine gute Unterstützung sein.

  • Sie entscheiden sich für das Kind?

    Auch bei dieser Entscheidung können wir Sie beraten und unterstützen. Dabei kann es um Informationen gehen, um Hilfe bei Anträgen oder auch um die Unterstützung in einer neuen und schwierigen Lebensphase. Diese Begleitung kann bis über die Geburt hinausgehen. Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt Schwangerschaft & erste Zeit nach der Geburt.